Agb

RAUMLABOR 3
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von RAUMLABOR 3 Visualisierungsstudio - Kristina und Thorsten Kraemer GbR

§1. Gegenstand des Auftrages

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen RAUMLABOR 3 Visualisierungsstudio - Kristina und Thorsten Kraemer GbR, nachfolgend in Kurzform „Raumlabor3“ genannt, und ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von Raumlabor3 nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Raumlabor3 und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form (Briefpost, Fax oder e-Mail) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
1.3. Ein Vertrag zwischen Raumlabor3 und dem Kunden gilt als zustande gekommen, wenn Raumlabor3 den Kundenauftrag durch Versand einer Auftragsbestätigung an den Kunden angenommen hat. Der Versand der Auftragsbestätigung kann per Briefpost, Fax, e-Mail oder andere elektronische Übertragungsverfahren erfolgen.
1.4. Raumlabor3 behält sich vor die AGB und Preise zu ändern. Diese Änderungen beziehen sich nur auf neue Aufträge bzw. Auftragserneuerungen. Laufende Aufträge können mit Ausnahme von Dienstleistungserweiterungen, die in schriftlicher Form vertragliche Wirksamkeit erhalten, nicht geändert werden. Die AGB von Raumlabor3 sind unter http://www.raumlabor3.de
jederzeit einsehbar.
1.5. Raumlabor3 erbringt Dienstleistungen aus den Bereichen Architektur Visualisierung und Architektur Präsentation. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus dem Auftrag, Briefings, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

§2. Auftragsbestandteile und Änderungen des Auftrags

2.1. Grundlage für die Arbeiten und Auftragsbestandteil ist neben dem Auftrag das vom Kunden an Raumlabor3 auszuhändigende Briefing, dessen Anlagen und Leistungsbeschreibungen.
2.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Auftrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Raumlabor3, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen Raumlabor3 resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.

§3. Urheber- und Nutzungsrechte

3.1 Der Kunde erklärt, dass Raumlabor3 für die Durchführung des Auftrages nur Daten und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, für die er entsprechende Urheber- und Nutzungsrechte besitzt. Der Kunde haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt Raumlabor3 von allen Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
3.2. Jeder an Raumlabor3 erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks, sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und des Urheberrechtsgesetzes.
3.3. Alle Arbeiten von Raumlabor3 sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.4. Ohne Zustimmung von Raumlabor3 dürfen die erstellten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung, weder im Original, noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen des Werks - ist unzulässig.
3.5. Die Werke von Raumlabor3 dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber/Verwerter mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars.
3.6. Raumlabor3 ist dazu berechtigt, eine branchenübliche Signierung auf den Schaubildern anzubringen, die wie folgt lautet: „RAUMLABOR3.DE Architekturvisualisierung“. Die Signierung kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Raumlabor3 und dem Kunden ausgeschlossen werden.
3.7. Raumlabor3 behält sich vor, die erstellten Visualisierungen zwecks Eigenwerbung zu veröffentlichen. Dies kann durch eine entsprechende gesonderte schriftliche Vereinbarung zwischen Raumlabor3 und dem Kunden ausgeschlossen werden.
3.8. Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 3.6.) erfolgt.
3.9. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Raumlabor3.
3.10. Über den Umfang der Nutzung steht Raumlabor3 ein Auskunftsanspruch zu.
3.11. Im Übrigen gelten die Regelungen des ‚Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte‘ der BRD.

§4. Vergütung

4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht Raumlabor3 ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatzüberleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.2. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann Raumlabor3 dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Raumlabor3 verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder bei Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden Raumlabor3 alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt, die bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Leistungen vergütet und Raumlabor3 von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

§5. Zusatzleistungen

5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

§6. Geheimhaltungspflicht von Raumlabor3

6.1. Raumlabor3 ist verpflichtet, alle Kenntnisse, die es aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter, als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

§7. Pflichten des Kunden

7.1. Der Kunde stellt Raumlabor3 alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung.

§8. Gewährleistung und Haftung von Raumlabor3

8.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Raumlabor3 erarbeiteten und durchgeführten Aufträge wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufträge gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Raumlabor3 ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern Raumlabor3 diese bei der Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt Raumlabor3 von Ansprüchen Dritter frei, wenn Raumlabor3 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden von Raumlabor3 Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch raumlabor3
beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen.
8.2. Raumlabor3 haftet in keinem Fall wegen der in den Aufträgen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Raumlabor3 haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3. Raumlabor3 haftet nur für Schäden, die Raumlabor3, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung von Raumlabor3 wird in der Höhe auf den einmaligen Ertrag beschränkt, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung von Raumlabor3 für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung von Raumlabor3 nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

§9. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten

9.1. Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von Raumlabor3 angefertigt werden, verbleiben bei Raumlabor3. Raumlabor3 schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten, etc.
Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

§10. Auftragsdauer, Kündigungsfristen

10.1. Der Auftrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Auftrag genannte Laufzeit abgeschlossen. Ist der Auftrag auf unbestimmte zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

§11. Schlussbestimmungen

11.1. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Auftrag abzutreten.
11.2. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
11.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz von Raumlabor3.
11.4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit
der Regelung bekannt gewesen wäre.

Karlsruhe, den 27.10. 2009